AGB

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen. Abweichende Bezugsvorschriften des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich bestätigen.

2. Vertragsschluss
Auftraggeber ist, wer die Ausführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so sind wir bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für uns keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.

Mündliche Aufträge werden bindend, wenn der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach unserer aktuellen Preisliste.

Die Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für uns nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

Unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preis und Lieferzeit. An projektbezogene Angebote halten wir uns einen Monat gebunden.

3. Lieferfristen
Liefer- und Herstellungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse; sofern solche auf die fristgemäße Erfüllung das Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Wir sind in einem solchen Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten – außer bei grober Fahrlässigkeit. Haben wir die Verzögerung verschuldet, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

4. Versand und Gefahrübergang
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Wahl des Transportmittels uns überlassen. Mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Betriebsgeländes des Auftragnehmers geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Werkes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto ab unserem Geschäftssitz; sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.

Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, behalten wir uns eine Änderung des Preises vor, sofern nicht ein ausdrücklicher Festpreis vereinbart worden ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragssumme sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck und Wechsel bis zur Einlösung und Gutschrift auf unserem Konto) bleiben die gelieferten Waren und Werke unser Eigentum. Bei Filmbearbeitungen werden Bild- und Tonträger des Auftraggebers an uns zur Sicherheit übereignet. Die Rückgabe bedeutet keinen Verzicht auf diese Sicherheit; vielmehr wird schon jetzt vereinbart, dass die Ware in diesen Fällen für uns unentgeltlich verwahrt wird.

7. Gewährleistung
Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach unserer Wahl auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass eine Nachbesserung mehrfach fehlschlagen sollte, besteht ein Recht auf Minderung oder Wandlung. Die Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt worden. Videobänder sind sofort nach Erhalt zu prüfen.

8. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Soweit Urheber-, Verwertungs- oder sonstige Schutzrechte an unseren Leistungen bestehen, gehen diese auf den Besteller nur durch schriftliche Vereinbarung über. In solchen Fällen ist eine Weiterübertragung nicht zulässig.

Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält Intervideo das Recht, Filmsequenzen und Setfotos zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.

Die räumliche und zeitliche Erweiterung vereinbarter Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Nachforderungen, die uns durch Überschreitung räumlicher und zeitlicher Verbreitungslimits entstehen.

Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an uns abgeltbar.

Werden vom Auftraggeber geschützte Werke wie Musik, Sprache oder sonstige Kreativleistungen zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages eingereicht, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

9. Haftung für Bild- und Tonmaterial
Haftung für im Studio hinterlassenes Bild- und Tonmaterial übernehmen wir nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und bis maximal 3 Monate nach Rechnungslegung des betreffenden Projektes.

Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- oder Tonmaterial haften wir maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

Wird uns unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung beim Auftraggeber. Ihm obliegt es, ggf. Sicherheitskopien anzufertigen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.

10. Produktionsabsagen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme i.H.v. 50% der kalkulierten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sei.

11. Terminverschiebungen von Filmaufnahmen
Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:

Bei Stornierung in einem Zeitraum von 5 bis 3 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin: 50% der und Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.

Bei Stornierungen innerhalb 3 Werktagen, jedoch minimal 1,5 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin: 75% der und Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller sowie 50% der Miete für das Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.

Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1,5 Werktage vor dem geplanten Drehtermin wird der gesamte kalkulierte Drehaufwand in Rechnung gestellt.

Als Werktage zählen Montag bis Freitag.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so sind wir berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Mainz.

– gültig ab Juni 2013 –